Sprachcaffe Sprachaufenthalte - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Senden Sie uns bitte Ihre Anmeldung frühzeitig. Denn einige Schulen sind oft sehr schnell ausgebucht, da sie sehr beliebt sind. Für Destinationen mit notwendigen Visa empfehlen wir Ihnen dringend mindestens 3 Monate vor Kursanfang zu buchen.
1. Vertragsabschluss
Es wird festgehalten, dass die Sprachcaffe Reisen AG Schweiz Sprachcaffe Reisen GmbH Deutschland vertretet. Die Firma Sprachcaffe Reisen GmbH Deutschland wird hier als Veranstalter betrachtet und Sprachcaffe Reisen AG Schweiz nur als Vermittler. Mit Ihrer schriftlichen, mündlichen, telefonischen oder elektronischen Anmeldung für einen Sprachkurs mit der Firma ist der Vertrag zwischen Ihnen und Sprachcaffe Reisen GmbH Deutschland bestätigt.
2. Anmeldung und Ablauf
Eine Anzahlung von CHF 680 ist innert 10 Tagen nach Erhalt unserer schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung zu begleichen. Falls Sie eine Differenz in unserer Buchungsbestätigung finden sollten, melden Sie sich bitte unverzüglich bei uns. Wenn wir keine Mitteilung von Ihnen erhalten, nehmen wir an, dass Ihre Anmeldung, wie von Ihnen gewünscht, bestätigt wurde. Wir verwenden für die Korrespondenz mit unseren Kunden E-Mails. Bitte teilen Sie uns Ihren E-Mail-Account bei der Anmeldung mit. Wir gehen davon aus, dass niemand ausser Ihnen den Zugang zu Ihrem E-Mail-Account hat. Die Rechnung erhalten Sie 8 Wochen, die Reisedokumente 2 Wochen und die Adresse der Gastfamilie spätestens 1 Woche vor Abreise oder Kursbeginn.
3. Bezahlung und Kosten
Die Rechnung ist in der Originalwährung ausgestellt und wird am Rechnungstag zum Notenkurs in CHF umgerechnet. Zahlungen in der Originalwährung sind möglich. Kreditkarten werden akzeptiert. Wenn Sie die Zahlung per Kreditkarte oder Fremdwährung leisten möchten, kontaktieren Sie uns bitte. Reisechecks werden nicht akzeptiert. Die Reiseunterlagen erhalten Sie nach Eingang Ihrer vollständigen Zahlung.
Für unsere Dienstleistungen stellen wir Ihnen ein Dossierentgelt von CHF 60 in Rechnung. Weitere Kosten fallen nur in speziellen Fällen an:
- CHF 70 Expressspesen für Buchungen, die weniger als 14 Tage vor Abreise erfolgen
- CHF 290 Bearbeitungsentgelt für ein Sprachpraktikum und/oder Demi-Pair Arrangement
Die Flugkosten sowie die Versicherungsprämie sind sofort nach Erhalt der Bestätigung zu bezahlen. Für nicht rechtzeitig eingegangene sowie unvollständige Zahlungen besteht kein Anspruch auf Leistungserbringung und/oder an der Schule nicht erscheinen, befreien Sie nicht von Ihrer vertraglich eingegangenen Zahlungspflicht uns gegenüber. Wir verweisen dazu auf Punkt (5).
4. Preiserhöhungen
Bei Preiserhöhungen, die ausserhalb unseres Einflusses liegen sowie jede Art von Gebühren, Treibstoffzuschlägen, Wechselkursschwankungen und bei Druckfehlern, behalten wir uns das Recht vor, die Preise zu erhöhen. Erhöht sich der Preis um mehr als 15% vom gesamten Rechnungsbetrag, haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Ausgenommen davon sind, die bereits notwendig geleisteten Zahlungen an Dritte wie Visumgebühren, Versicherungsprämie, Dossierentgelt sowie vorherige Umbuchungsspesen. Weitere Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.
5. Umbuchung und Annullation
Die Annullation oder die Umbuchung muss der CLN per Einschreiben mit den bereits erhaltenen Reisedokumenten zugestellt werden. Das massgebende Datum ist nicht das Absendedatum, sondern das Eingangsdatum bei CLN. Als Umbuchung gilt: Umbuchung der Kursart, Unterkunft, Transfer etc.. Wir verrechnen je nach Aufwand CHF 50 bis maximal CHF 200 pro Auftrag. Ein Schulwechsel, ein Teilnehmerwechsel, eine Kursverkürzung, eine Kursdatenverschiebung gilt als Annullation und Neubuchung. Für die Annullation entstehen folgende Kosten: Die Gebühren Dritter (Versicherungsprämie, Visa-, Prüfungsgebühren, OSHC, 100% Flugkosten usw.) und bisherige Bearbeitungs-, Buchungs- und Umbuchungsspesen. Dazu kommen:
- bis 60 Tage vor Kursbeginn CHF 680
- 59 – 15 Tage vor Kursbeginn 20% (mind. CHF 680)
- 14 – 8 Tage vor Kursbeginn 50 %
- 7 – 3 Tage vor Kursbeginn 80 %
- danach 100% vom Rechnungsbetrag
Die Rückerstattung ist ausgeschlossen bei Nichterscheinen am Kurs oder der Unterkunft oder frühzeitiger Abbruch des Kurses oder verlassen der Unterkunft.
6. Programmänderung/Annullation von Schulen oder Dritten
Die Kursprogramme basieren auf einer Mindestteilnehmeranzahl. Wird die Mindestanzahl nicht erreicht, ist CLN berechtigt, den Kurs spätestens 10 Tage vor Kursbeginn abzusagen. Wir bieten dann dem Teilnehmer ein gleichwertiges Programm an. Ist dies nicht möglich oder verzichtet der Teilnehmer, erhält er die volle Rückerstattung. Weitergehende Ersatz- und Folgeforderungen (z.B. Lohnausfall) sind ausgeschlossen.
7. Der Teilnehmer erhält keine Rückerstattung
Keine Rückerstattung ist geschuldet bei Schulferien und üblichen Feiertagen im Gastland, beim Ausschluss von der Schule aufgrund selbstverschuldeter Handlungen, für nicht in Anspruch genommene Leistungen inkl. wegen Krankheit oder Unfall, für nicht erreichte Lernfortschritte, für Ereignisse, auf die wir keinen Einfluss haben, wie Programmänderungen vor Ort, Klassen-, Lehrer –, Unterkunftswechsel, Diebstahl, Verluste vor Ort oder höhere Gewalt.
8. Haftung
Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung. CLN ist eine Sprachschulagentur (Beratungs- und Buchungsstelle) und somit ein Vermittler. Wir beraten Sie fachmännisch und wählen die Schulen sorgfältig aus. Wir übernehmen die Organisation Ihres Sprachaufenthaltes und sorgen für die rechtzeitige Übergabe der Reiseunterlagen. Unsere Haftung umfasst nur den unmittelbaren Schaden und beschränkt sich maximal auf den von Ihnen einbezahlten Betrag. Für ausserhalb unseres Einflussbereiches und unserer Funktion auftretende Schadensursachen, wie z.B. Flug- oder Fahrplanänderungen, Konkurs der Fluggesellschaft oder anderer Dienstleistungsträger, Unfälle, Verluste, fehlendes oder falsches Visum, Versäumnisse Ihrerseits, Verspätungen Dritter und sonstige Unregelmässigkeiten sowie für die Folgen, die durch höhere Gewalt (kriegerische Ereignisse, Streiks, Terroranschläge, Katastrophen, Pandemie usw.) verursacht werden, haften wir nicht. Für nicht in Anspruch genommene Leistungen kann ebenfalls keine Rückerstattung verlangt werden.
9. Beanstandungen
Sollten aus Ihrer Sicht Beanstandungen vorliegen, dann verlangen Sie sofort vor Ort bei der Schule Abhilfe. Wenn der Mangel innert 48 Stunden nicht behoben ist, dann benachrichtigen Sie uns unverzüglich per E-Mail (info) oder Fax. Bei Nichteinhaltung dieser Benachrichtigung sind Ansprüche ausgeschlossen. Wenn unsere Intervention nichts nützt, dann verlangen Sie von der Schule eine Bestätigung, sowie, falls Ihnen Mehrkosten entstanden sind, eine Quittung. Diese Unterlagen und die Beanstandungen müssen der CLN, zur Anspruchswahrung, spätestens 10 Tage nach Beendigung des Sprachkurses per Einschreiben zugestellt werden. War die Ersatzleistung gleichwertig oder besser, so ist die Beanstandung ebenfalls ausgeschlossen. Die Höhe des Schadenersatzes entspricht dem Unterschied zwischen dem Preis der vorgesehenen und jenem der erbrachten Leistungen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. @cosmolingua .ch
10. Allgemeine Schulorganisation
Die Schulen behalten sich aus zwingend organisatorischen Gründen die folgenden Rechte vor: Lehrer-, Klassenwechsel zum höheren oder tieferen Niveau oder eine Neueinstufung bereits bestätigter Prüfungskurse aufgrund des sprachlichen Niveaus des Teilnehmers, Privat- oder Kleingruppenunterricht anstelle von regulärem Gruppenunterricht mit reduzierter Lektionenanzahl. Grundsätzlich sind die folgenden Kosten vor Ort zu bezahlen: Transfer, Fahrtkosten zur Schule, Wäsche, Reinigung, Member’s Club Karte, Ausflüge, Freizeitaktivitäten, Bücher, Lehrmaterial, Hefte, Prüfungskosten.
10a. Unterkunft
Die Schule organisiert: Gastfamilie, Hotel, Residenz, Wohngemeinschaft, Apartment, Studio und Häuser. Ihre Wünsche werden hierbei maximal berücksichtigt, können aber nicht als Bedingung gestellt werden. Für die Reservierung der Unterkünfte gelten die Bestimmungen der jeweiligen Eigentümer vor Ort. Ein Wechsel, eine Umbuchung oder Annullation können bis zu 100% der vertraglichen Kosten betragen.
11. Flug- und Reisearrangement
Bei Reisearrangements anderer Leistungsträger sowie bei Einzelleistungen (Flug, Mietwagen, Hotel etc.), die Sie sich selber zusammengestellt haben, tritt CLN als Vermittler auf. Es gelten die Reise- und Vertragsbedingungen der jeweiligen Leistungsträger. Passagiere sind verpflichtet, 72 Stunden vor Abflug (Weiter- und Rückflug) die Flugzeiten zu bestätigen. Beim Nicht- oder zu spätem Erscheinen zum Abflug entfallen alle Ansprüche auf Entschädigung. Bei Umbuchung oder Annullation gelten die strikten Regeln der gebuchten Airlines.
12. Einreise- und Gesundheitsbestimmungen und Versicherungen
Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa- und allfälliger Gesundheitsbestimmungen sowie für die Krankenkasse und andere Versicherungen sind Sie selbst verantwortlich. Beim Ereignisfall im Ausland müssen Sie zwingend gegen Krankheit und Unfall versichert sein. Bitte nehmen Sie Ihre Police mit. Wenn Sie CLN beauftragen, notwendige Visa zu besorgen, haftet CLN nicht für die rechtzeitige Erteilung sowie für eventuelle Verzögerungen oder eine Ablehnung. Verweigert Ihnen, ohne Verschulden von CLN, eine zuständige Behörde das Visum, so wird der Kurs gemäss Punkt (5) annulliert.
13. Reiseversicherung (Annullation und Assistance)
Um rundum sorgenlos den Sprachaufenthalt zu geniessen und einen eventuellen finanziellen Verlust absichern zu können, falls Sie annullieren oder abbrechen müssten, ist eine Reiseversicherung absolut notwendig. Die Elvia Reiseversicherung (ein Produkt der Allianz Global Assistance) ist gleichzeitig mit der Anmeldung abzuschliessen. CLN bietet hier nur Vermittlungsleistungen an. Der Versicherungsvertrag kommt zwischen Ihnen als Kunde und Allianz Global Assistance zustande. Die Versicherungsbedingungen und andere Gegebenheiten gelten gemäss dem Regelement der Allianz Global Assistance. Bei Ansprüchen wenden Sie sich direkt an die Allianz Global Assistance. Die Prämien sind mit dem Abschluss der Reiseversicherung sofort fällig und zu bezahlen. Von Versicherungsverträgen kann nicht zurückgetreten werden, da diese Leistung kein Bestandteil des Sprachaufenthaltes ist.
14. Informationen über Risikogebiete
Aktuelle Informationen zu Ländern finden Sie auf der Webseite des Eidg. Dept. für auswärtige Angelegenheiten. www.eda.ch
15. Beschreibung in unseren Katalogen
CLN bemüht sich, wirklichkeitsgetreue Informationen zu liefern. Dieser Fakt ist beim Katalogdruck ausschlaggebend. Für später auftretende unvorhergesehene Änderungen sowie Preisänderungen und Druckfehler, wird keine Haftung übernommen.
16. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Zürich und es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Sollte eine der hier aufgeführten Bedingungen nicht mehr geltend gemacht werden können, sind die anderen davon nicht betroffen.
Der Reiseveranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält. Der Veranstalter erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektiert. Sollte der Teilnehmer dagegen verstoßen, gibt der Teilnehmer dem Veranstalter die Möglichkeit, ihm nach schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfalle von der weitere Reise auszuschließen. Bei groben Verstößen (z.B Straftaten wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwillige Sachbeschädigung, usw.) ist auch ein sofortiger Ausschluss von der Reise möglich. Entstehende Kosten durch die verfrühte Heimreise gehen zu Lasten des Teilnehmers. Im Falle des Auschlusses von der Reise bleibt der Reisepreis SPRACHCAFFE erhalten, eventuell ersparte Aufwendungen werden dem Reiseteilnehmer erstattet.
Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die Plattform ist über die folgende Internetadresse erreichbar: ec.europa.eu/consumers/odr/
SPRACHCAFFE ist weder gesetzlich verpflichtet noch bereit, an außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.
GUT VERSICHERT
Den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein unseres Insolvenzversicherers Reisegarant erhalten Sie mit der Rechnung. Zusätzlich verfügen wir zu Ihrer und unserer Sicherheit über alle gesetzlich vorgeschriebenen Reiseveranstalter-Versicherungen.
Für Ihren persönlichen Reiseschutz empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskostenabsicherung für € 30,-. Sie sichert Sie gegen mögliche Rücktrittskosten ab, sollten Sie Ihre Reise nicht antreten können (siehe AGB Punkt 7). Für den perfekten Schutz während der Reise bietet unser Partner ERV ein RundumSorglos-Paket an.